ErwGr. 26

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Zudem sollte die ENISA auf Ersuchen die Ausarbeitung und Aktualisierung von Strategien im Bereich der Netz- und Informationssysteme auf Unionsebene und, auf Anfrage, auf Ebene der Mitgliedstaaten, insbesondere der Cybersicherheit, unterstützen und sollte die Verbreitung solcher Strategien fördern und die Fortschritte bei deren Umsetzung verfolgen. Die ENISA sollte auch dazu beitragen, den Bedarf an Ausbildungsmaßnahmen und Ausbildungsmaterial, auch in Bezug auf öffentliche Stellen, zu decken, und gegebenenfalls in großem Umfang auf der Grundlage des Referenzrahmens für digitale Kompetenzen der Bürger Ausbilder weiterbilden, um die Mitgliedstaaten und die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union darin zu unterstützen, eigene Ausbildungskapazitäten aufzubauen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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