ErwGr. 34

CSDDD · über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859

Unternehmen sollten dafür verantwortlich sein, ihren Einfluss geltend zu machen, um zu einem angemessenen Lebensstandard in den Aktivitätsketten beizutragen. Darunter wird unter anderem ein existenzsichernder Lohn für Beschäftigte und ein existenzsicherndes Einkommen für Selbstständige und Kleinlandwirte, den bzw. das sie durch ihre Arbeit und Produktion verdienen, verstanden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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