ErwGr. 35

CSDDD · über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859

In dieser Richtlinie wird das Konzept „Eine Gesundheit“ der Weltgesundheitsorganisation als ein integrierter und übergreifender Ansatz anerkannt, mit dem darauf abgezielt wird, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen auf nachhaltige Weise in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und zu optimieren. Mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ wird anerkannt, dass die Gesundheit von Menschen, Haus- und Wildtieren und Pflanzen sowie die Umwelt im weiteren Sinne, einschließlich der Ökosysteme, eng miteinander verknüpft und voneinander abhängig sind. Es ist daher angemessen, festzulegen, dass es zur Sorgfaltspflicht der Unternehmen gehören sollte, Umweltzerstörung, die zu Gesundheitsschäden wie Epidemien führt, zu vermeiden und das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt zu wahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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