ErwGr. 12

DAC6 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen

Um den automatischen Informationsaustausch zu erleichtern und die Ressourcen effizienter zu nutzen, sollte der Austausch über das Gemeinsame Kommunikationsnetz (common communication network — CCN) der Union erfolgen. In diesem Zusammenhang würden Informationen in einem sicheren Zentralverzeichnis für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung gespeichert. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem eine Reihe praktischer Regelungen umsetzen müssen, einschließlich der Erstellung eines Standardformulars für die einheitliche Übermittlung der geforderten Informationen. Dabei sollte auch die Sprachenregelung für den geplanten Informationsaustausch festgelegt und das CCN entsprechend aktualisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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