ErwGr. 21

DIR_2006_118 · zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung

Für den Zeitraum zwischen dem Datum der Umsetzung der vorliegenden Richtlinie und dem Datum der Aufhebung der Richtlinie 80/68/EWG muss eine Übergangsregelung vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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