ErwGr. 22

DIR_2006_118 · zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung

Die Richtlinie 2000/60/EG sieht Begrenzungsauflagen vor, einschließlich eines Erfordernisses der vorherigen Genehmigung von künstlichen Anreicherungen oder Auffüllungen von Grundwasserkörpern, sofern die Nutzung der Quelle nicht die Verwirklichung der Umweltziele gefährdet, die für die Quelle oder den angereicherten oder aufgefüllten Grundwasserkörper festgesetzt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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