ErwGr. 13

DIR_2006_13 · zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in Futtermitteln in Bezug auf Dioxine und dioxinähnliche PCB

Zur Förderung eines vorausschauenden Vorgehens bei der Verringerung von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Lebens- und Futtermitteln wurden in der Empfehlung 2002/201/EG der Kommission vom 4. März 2002 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln (5) Auslösewerte festgesetzt. Solche Auslösewerte helfen den zuständigen Behörden und den Unternehmen, diejenigen Fälle ausfindig zu machen, in denen es angezeigt ist, eine Kontaminationsquelle zu ermitteln und für ihre Eindämmung oder Beseitigung zu sorgen. Da die Herkunft von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB verschieden ist, sollten getrennte Auslösewerte für Dioxine und dioxinähnliche PCB festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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