über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates
DIR_2006_43 · 89 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Zulassung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften
- Art. 4Guter Leumund
- Art. 5Entzug der Zulassung
- Art. 6Ausbildung
- Art. 7Prüfung der beruflichen Eignung
- Art. 8Theoretische Prüfung
- Art. 9Ausnahmen
- Art. 10Praktische Ausbildung
- Art. 11Zulassung aufgrund langjähriger praktischer Erfahrung
- Art. 12Kombination von praktischer und theoretischer Ausbildung
- Art. 13Kontinuierliche Fortbildung
- Art. 14Zulassung von Abschlussprüfern aus anderen Mitgliedstaaten
- Art. 15Öffentliches Register
- Art. 16Registrierung von Abschlussprüfern
- Art. 17Registrierung von Prüfungsgesellschaften
- Art. 18Aktualisierung des Registers
- Art. 19Verantwortlichkeit für die Registrierungsangaben
- Art. 20Sprache
- Art. 21Berufsgrundsätze
- Art. 22Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
- Art. 23Verschwiegenheitspflicht und Berufsgeheimnis
- Art. 24Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Abschlussprüfern, die für eine Prüfungsgesellschaft eine Abschlussprüfung durchführen
- Art. 25Prüfungshonorare
- Art. 26Prüfungsstandards
- Art. 27Abschlussprüfungen konsolidierter Abschlüsse
- Art. 28Bestätigungsvermerk
- Art. 29Qualitätssicherungssysteme
- Art. 30Untersuchungen und Sanktionen
- Art. 31Haftung des Prüfers
- Art. 32Grundsätze der öffentlichen Aufsicht
- Art. 33Zusammenarbeit zwischen den für die öffentliche Aufsicht zuständigen Stellen auf Gemeinschaftsebene
- Art. 34Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen Regelungen
- Art. 35Benennung der zuständigen Stellen
- Art. 36Berufsgeheimnisse und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Regelungsorganen der Mitgliedstaaten
- Art. 37Bestellung von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
- Art. 38Abberufung und Rücktritt von Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
- Art. 39Anwendung auf nicht börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse
- Art. 40Transparenzbericht
- Art. 41Prüfungsausschuss
- Art. 42Unabhängigkeit
- Art. 43Qualitätssicherung
- Art. 44Zulassung von Prüfern aus Drittländern
- Art. 45Registrierung und Aufsicht von Prüfern und Prüfungsunternehmen aus Drittländern
- Art. 46Ausnahmen bei Gleichwertigkeit
- Art. 47Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in Drittländern
- Art. 48Ausschussverfahren
- Art. 49Änderung der Richtlinie 78/660/EWG und der Richtlinie 83/349/EWG
- Art. 50Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG
- Art. 51Übergangsbestimmung
- Art. 52Mindestharmonisierung
- Art. 53Umsetzung
- Art. 54Inkrafttreten
- Art. 55Adressaten
über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.