ErwGr. 10

DIR_2006_7 · über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG

Konformität sollte nicht alleine durch Messungen und Berechnungen erreicht werden, sondern das Ergebnis von angemessenen Bewirtschaftungsmaßnahmen und Qualitätssicherung sein. Die systematische Erstellung von Badegewässerprofilen ist daher ein geeignetes Mittel, Gefahren besser zu verstehen und entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig sollte besondere Aufmerksamkeit darauf verwendet werden, die Qualitätsziele zu erfüllen und einen reibungslosen Übergang von der Richtlinie 76/160/EWG zu vollziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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