Art. 1 – Gegenstand

DIR_2007_14 · mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Diese Richtlinie legt die Durchführungsbestimmungen für Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe i und ii, Artikel 5 Absatz 3 zweiter Unterabsatz, Artikel 5 Absatz 4 zweiter Satz, Artikel 9 Absatz 1, 2 und 4, Artikel 10, Artikel 12 Absatz 1, 2, 4, 5 und 6, Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 13 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 1, Artikel 23 Absatz 1 und 6 der Richtlinie 2004/109/EG fest.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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