ErwGr. 20

DIR_2007_14 · mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Was die Gleichwertigkeit der Unabhängigkeitsanforderungen angeht, sollte ein Mutterunternehmen einer Verwaltungsgesellschaft oder einer Wertpapierfirma, die in einem Drittland registriert ist, von der Ausnahme gemäß Artikel 12 Absatz 4 oder 5 der Richtlinie 2004/109/EG profitieren können, und zwar unabhängig davon, ob eine Zulassung gemäß den Rechtsvorschriften des Drittlandes für die beaufsichtigte Verwaltungsgesellschaft oder Wertpapierfirma für die Ausübung der Verwaltungstätigkeiten oder der Portfolioverwaltungsdienstleistungen erforderlich ist oder nicht, sofern bestimmte Unabhängigkeitsbedingungen erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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