ErwGr. 17

DIR_2007_14 · mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Darüber hinaus sollten die vorgeschriebenen Informationen im Rahmen der Mindeststandards auf eine Art und Weise verbreitet werden, die den größtmöglichen öffentlichen Zugang zu ihnen ermöglicht und ggf. das Anlegerpublikum gleichzeitig im und außerhalb des Herkunftsmitgliedstaats des Emittenten erreicht. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Mitgliedstaaten, von den Emittenten die Veröffentlichung eines Teils oder der Gesamtheit der vorgeschriebenen Informationen durch die Zeitungen zu verlangen, und unbeschadet der Möglichkeit der Emittenten, die vorgeschriebenen Informationen auf ihrer eigenen oder anderen den Anlegern zugänglichen Webseite(n) zur Verfügung zu stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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