ErwGr. 15

DIR_2007_14 · mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Mit der Richtlinie 2004/109/EG werden hohe Anforderungen für die Verbreitung vorgeschriebener Informationen festgeschrieben. Die reine Verfügbarkeit von Informationen, die bedeutet, dass die Anleger sie aktiv recherchieren müssen, reicht für die Zwecke dieser Richtlinie also nicht aus. Folglich sollte die Verbreitung von Informationen auch die aktive Weiterleitung von Informationen durch die Emittenten an die Medien beinhalten, mit Blick darauf, den Anleger zu erreichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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