mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind
DIR_2007_14 · 47 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- ErwGr. 13
- ErwGr. 14
- ErwGr. 15
- ErwGr. 16
- ErwGr. 17
- ErwGr. 18
- ErwGr. 19
- ErwGr. 20
- ErwGr. 21
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Verfahrenstechnische Bestimmungen für die Wahl des Herkunftsmitgliedstaats
- Art. 3Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses
- Art. 4Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
- Art. 5Höchstdauer des üblichen „kurzen Abwicklungszyklus“
- Art. 6Kontrollmechanismen der Aufsichtsbehörden betreffend Market Maker
- Art. 7Kalender der Handelstage
- Art. 8Aktionäre und natürliche oder juristische Personen, auf die Artikel 10 der Transparenz-Richtlinie Anwendung findet und die bedeutende Beteiligungen melden müssen
- Art. 9Umstände, unter denen die die Mitteilung vornehmende Person von dem Erwerb oder der Veräußerung bzw. von der Möglichkeit der Ausübung der Stimmrechte Kenntnis erhalten haben sollte
- Art. 10Von den Verwaltungsgesellschaften und Wertpapierfirmen, die an der individuellen Portfolioverwaltung beteiligt sind, einzuhaltende Unabhängigkeitsanforderungen
- Art. 11Arten von Finanzinstrumenten, die zum Erwerb, lediglich auf Eigeninitiative des Inhabers, von Aktien befugen, die mit Stimmrechten verbunden sind
- Art. 12Mindeststandards
- Art. 13Zu Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2004/109/EG gleichwertige Anforderungen
- Art. 14Zu Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2004/109/EG gleichwertige Anforderungen
- Art. 15Zu Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2004/109/EG gleichwertige Anforderungen
- Art. 16Zu Artikel 6 der Richtlinie 2004/109/EG gleichwertige Anforderungen
- Art. 17Zu Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2004/109/EG gleichwertige Anforderungen
- Art. 18Zu Artikel 4 Absatz 3 zweiter Unterabsatz der Richtlinie 2004/109/EG gleichwertige Anforderungen
- Art. 19Zu Artikel 12 Absatz 6 der Richtlinie 2004/109/EG gleichwertige Anforderungen
- Art. 20Zu Artikel 14 der Richtlinie 2004/109/EG gleichwertige Anforderungen
- Art. 21Zu Artikel 15 der Richtlinie 2004/109/EG gleichwertige Anforderungen
- Art. 22Zu Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2004/109/EG gleichwertige Anforderungen
- Art. 23Gleichwertigkeit in Bezug auf den Unabhängigkeitstest für Muttergesellschaften von Verwaltungsgesellschaften und Wertpapierfirmen
- Art. 24Umsetzung
- Art. 25
- Art. 26
mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.