ErwGr. 14

DIR_2007_14 · mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Die Finanzinstrumente in Abschnitt C von Anhang I der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (5), die nicht in Artikel 11 Absatz 1 dieser Kommissionsrichtlinie genannt werden, kommen nicht als Finanzinstrumente gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 2004/109/EG in Frage.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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