über Luftqualität und saubere Luft für Europa
DIR_2008_50 · 135 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Verantwortungsbereiche
- Art. 4Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen
- Art. 5Beurteilungsverfahren
- Art. 6Beurteilungskriterien
- Art. 7Probenahmestellen
- Art. 8Referenzmessmethoden
- Art. 9Beurteilungskriterien
- Art. 10Probenahmestellen
- Art. 11Referenzmessmethoden
- Art. 12Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte liegen
- Art. 13Grenzwerte und Alarmschwellen für den Schutz der menschlichen Gesundheit
- Art. 14Kritische Werte
- Art. 15Nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5 zum Schutz der menschlichen Gesundheit
- Art. 16PM2,5 Zielwert und -Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit
- Art. 17Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die Zielwerte und die langfristigen Ziele überschreiten
- Art. 18Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erreichen
- Art. 19Bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen erforderliche Maßnahmen
- Art. 20Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen
- Art. 21Überschreitungen aufgrund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst
- Art. 22Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte
- Art. 23Luftqualitätspläne
- Art. 24Pläne für kurzfristige Maßnahmen
- Art. 25Grenzüberschreitende Luftverschmutzung
- Art. 26Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Art. 27Übermittlung von Informationen und Berichten
- Art. 28Änderung und Durchführung
- Art. 29Ausschuss
- Art. 30Sanktionen
- Art. 31Aufhebung und Übergangsbestimmungen
- Art. 32Überprüfung
- Art. 33Umsetzung
- Art. 34Inkrafttreten
- Art. 35Adressaten
- Anhang XIIIKRITISCHE WERTE FÜR DEN SCHUTZ DER VEGETATION
- Anhang XVIUNTERRICHTUNG DER ÖFFENTLICHKEIT
- Anhang XVIIENTSPRECHUNGSTABELLE
über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.