Art. 8 – Ursprungsregion

DIR_2008_62 · mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten

(1)Wenn ein Mitgliedstaat eine Erhaltungssorte zulässt, ermittelt er die Region bzw. die Regionen, in der bzw. in denen diese Sorte traditionell angebaut wird und an deren natürliche Gegebenheiten sie angepasst ist (im Folgenden „Ursprungsregion“). Hierbei berücksichtigt er Informationen von Seiten der für pflanzengenetische Ressourcen zuständigen Behörden oder anderer einschlägiger von den Mitgliedstaaten anerkannter Organisationen. Wenn die Ursprungsregion in mehr als einem Mitgliedstaat liegt, ist sie von allen betroffenen Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen zu ermitteln.
(2)Der Mitgliedstaat bzw. die Mitgliedstaaten, der/die die Ermittlung der Ursprungsregion vornimmt/vornehmen, meldet/melden der Kommission die betreffende Region.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 8 DIR_2008_62 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 8 DIR_2008_62 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.