Art. 2

DIR_2008_63 · über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen

Die Mitgliedstaaten, die den Unternehmen besondere oder ausschließliche Rechte gewährt haben, sorgen dafür, dass alle ausschließlichen Rechte entzogen werden, ebenso wie diejenigen besonderen Rechte, die
a)die Anzahl der Unternehmen auf mindestens zwei begrenzen, ohne sich dabei an objektive, angemessene und nicht diskriminierende Kriterien zu halten, oder
b)mehrere konkurrierende Unternehmen nach anderen als den in Buchstabe a genannten Kriterien bestimmen.
Sie teilen der Kommission die dazu vorgesehenen und getroffenen Maßnahmen mit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 DIR_2008_63 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 DIR_2008_63 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.