ErwGr. 14

DIR_2008_68 · über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

Durch die Harmonisierung der für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter geltenden Bedingungen sollte die Berücksichtigung besonderer einzelstaatlicher Gegebenheiten nicht ausgeschlossen werden. Diese Richtlinie sollte daher den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, unter festgelegten Bedingungen bestimmte Ausnahmen zu genehmigen. Diese Ausnahmen sollten in dieser Richtlinie als „innerstaatliche Ausnahmen“ aufgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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