ErwGr. 15

DIR_2008_68 · über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

Als Handhabe in ungewöhnlichen und außerordentlichen Situationen sollten die Mitgliedstaaten das Recht haben, Einzelgenehmigungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen, die andernfalls aufgrund dieser Richtlinie nicht zulässig wären.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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