ErwGr. 24

DIR_2008_68 · über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu den Sicherheitsbedingungen, unter denen biologische Wirkstoffe und genetisch veränderte Organismen zu befördern sind, die in der Richtlinie 90/219/EWG des Rates vom 23. April 1990 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (6), der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (7) sowie der Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (8) niedergelegt sind, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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