ErwGr. 27

DIR_2008_68 · über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

Für die Anwendung dieser Richtlinie auf die Beförderung gefährlicher Güter in der Binnenschifffahrt sollte ein Übergangszeitraum von bis zu zwei Jahren gewährt werden, damit genügend Zeit für die Anpassung der innerstaatlichen Bestimmungen, die Einführung eines entsprechenden Rechtsrahmens und die Schulung von Personal bleibt. Für alle Bescheinigungen für Schiffe und Personen, die vor oder während des Übergangszeitraums für die Anwendung dieser Richtlinie auf die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ausgestellt wurden, sollte eine allgemeine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt werden, es sei denn, in der Bescheinigung ist eine kürzere Gültigkeitsdauer angegeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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