ErwGr. 26

DIR_2008_68 · über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

Gemäß der Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die technischen Bedingungen für Binnenschiffe (10) darf jedes Schiff mit einer nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) erteilten Bescheinigung unter den in dieser Bescheinigung genannten Voraussetzungen gefährliche Güter auf dem gesamten Gebiet der Gemeinschaft befördern. Aufgrund der Annahme der vorliegenden Richtlinie sollte die Richtlinie 2006/87/EG geändert und diese Bestimmung gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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