Art. 18 – Änderung der Richtlinie 94/28/EG

DIR_2008_73 · zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/426/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 91/496/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94/EG

Die Richtlinie 94/28/EG wird wie folgt geändert:
1.Artikel 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Kommission wird eine Liste der Einrichtungen für die betroffenen Tierarten und/oder Rassen, die die zuständige Behörde des Drittlands für die Zwecke dieser Richtlinie zugelassen hat, übermittelt. Die Zulassung einer Einrichtung ist von der zuständigen Behörde des Drittlands unverzüglich auszusetzen oder zu entziehen, wenn die Einrichtung die Anforderungen des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe b nicht mehr erfüllt; die Kommission ist hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Kommission stellt neue und aktualisierte Listen, die sie von der zuständigen Behörde des betroffenen Drittlands gemäß dem zweiten Unterabsatz erhält, den Mitgliedstaaten und zu Informationszwecken auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.“ b) Absatz 2 Buchstabe a wird gestrichen. c) Absatz 3 wird gestrichen.
2.In Artikel 10 wird folgender Absatz angefügt: „Sofern ein ernsthafter Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe b dies rechtfertigt, insbesondere angesichts der Ergebnisse von Kontrollen vor Ort gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels, können Maßnahmen zur Aussetzung der Einfuhr von Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen gemäß Artikel 1 Absatz 1 gemäß dem in Artikel 12 genannten Verfahren getroffen werden.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 18 DIR_2008_73 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 18 DIR_2008_73 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.