ErwGr. 24

DIR_2008_90 · über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung

Es sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten aus Drittländern in der Gemeinschaft zuzulassen; Voraussetzung dafür ist, dass diese Erzeugnisse die gleiche Gewähr bieten wie das Vermehrungsmaterial und die Pflanzen von Obstarten aus der Gemeinschaft und dass sie die Gemeinschaftsvorschriften erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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