ErwGr. 13

DIR_2008_98 · über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

Vor dem Hintergrund der mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gewonnenen Erfahrungen ist es angebracht, den Anwendungsbereich des Abfallrechts und seiner Vorschriften für gefährliche Abfälle bezüglich tierischer Nebenprodukte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 klarzustellen. Soweit tierische Nebenprodukte potenzielle Gesundheitsrisiken darstellen, ist die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 das geeignete Rechtsinstrument, um auf diese Risiken einzugehen; unnötige Überschneidungen mit der Abfallgesetzgebung sollten vermieden werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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