ErwGr. 41

DIR_2008_98 · über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

Um dem Ziel einer europäischen Recyclinggesellschaft mit einem hohen Maß an Effizienz der Ressourcennutzung näher zu kommen, sollten Zielvorgaben für die Vorbereitung von Abfällen zur Wiederverwendung und zum Recycling aufgestellt werden. Die Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Ansätze für die Einsammlung von Haushaltsabfällen und Abfällen ähnlicher Art und Zusammensetzung. Deshalb ist es angemessen, dass bei der Festlegung dieser Zielvorgaben die unterschiedlichen Sammlungssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Abfallströme anderer Herkunft, die Haushaltsabfällen ähnlich sind, umfassen Abfälle, die in Abfallschlüssel 20 der durch die Entscheidung 2000/532/EG der Kommission aufgestellten Liste aufgeführt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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