ErwGr. 42

DIR_2008_98 · über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

Wirtschaftliche Instrumente können entscheidend zur Verwirklichung der Ziele der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung beitragen. Abfall hat oft einen Wert als Ressource, und durch einen verstärkten Einsatz wirtschaftlicher Instrumente könnten ökologische Vorteile maximiert werden. Daher sollte der Einsatz dieser Instrumente auf der geeigneten Ebene unterstützt werden, wobei hervorzuheben ist, dass die Mitgliedstaaten selbst darüber entscheiden können, ob sie von ihnen Gebrauch machen wollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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