ErwGr. 10

DIR_2009_161 · zur Festlegung einer dritten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2000/39/EG

Quecksilber ist ein Stoff, der ernste kumulative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Deshalb sollte eine Gesundheitsüberwachung einschließlich einer biologischen Überwachung gemäß Artikel 10 der Richtlinie 98/24/EG den Arbeitsplatz-Richtgrenzwert ergänzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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