ErwGr. 9

DIR_2009_161 · zur Festlegung einer dritten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2000/39/EG

Der SCOEL hat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG 19 Stoffe bewertet, die im Anhang zu dieser Richtlinie aufgeführt sind. Einer dieser Stoffe, Phenol, war zuvor im Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG aufgeführt. Der SCOEL hat den Arbeitsplatz-Richtgrenzwert für diesen Stoff unter Zugrundelegung neuester wissenschaftlicher Daten überprüft und die Festsetzung eines Grenzwerts für Kurzzeitexposition (STEL) empfohlen, um den bestehenden zeitlich gewichteten Mittelwert (TWA) des Arbeitsplatz-Richtgrenzwertes zu ergänzen. Daher sollte dieser jetzt im Anhang zu dieser Richtlinie erfasste Stoff aus dem Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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