ErwGr. 8

DIR_2009_161 · zur Festlegung einer dritten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2000/39/EG

Eine erste und eine zweite Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten wurden in den Richtlinien 2000/39/EG (6) und 2006/15/EG der Kommission im Rahmen der Richtlinie 98/24/EG des Rates festgelegt. Die vorliegende Richtlinie legt eine dritte Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten im Rahmen der Richtlinie 98/24/EG fest.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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