ErwGr. 29

DIR_2009_29 · zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten

Im Interesse der Berechenbarkeit sollten die Betreiber Sicherheit darüber haben, dass sie für den Zeitraum von 2008 bis 2012 genehmigte, aber nicht verwendete CER und ERU aus Projekttypen, die im Zeitraum von 2008 bis 2012 im Rahmen des Gemeinschaftssystems zulässig waren, auch nach 2012 noch nutzen dürfen. Da die Mitgliedstaaten die im Besitz von Betreibern befindlichen CER und ERU nicht vor 2015 zwischen Verpflichtungszeiträumen im Rahmen internationaler Abkommen übertragen können (so genanntes „Ansparen“ von CER und ERU oder „banking“), und dann auch nur, wenn die Mitgliedstaaten beschließen, das Ansparen dieser CER und ERU im Rahmen diesbezüglich begrenzter Rechte zu gestatten, sollte diese Zusicherung in der Form erfolgen, dass die Mitgliedstaaten es den Betreibern gestatten müssen, CER und ERU, die für vor dem Jahr 2012 erfolgte Emissionsreduktionen vergeben wurden, gegen ab 2013 gültige Zertifikate einzutauschen. Da die Mitgliedstaaten jedoch nicht verpflichtet werden sollten, CER und ERU zu akzeptieren, bei denen nicht sicher ist, dass sie sie zur Erfüllung ihrer geltenden internationalen Verpflichtungen nutzen können, sollte diese Auflage nicht über den 31. März 2015 hinausgehen. Betreiber sollten für CER aus Projekten, die vor 2013 aufgestellt wurden, hinsichtlich der Verringerung von Emissionen in der Zeit nach 2013 dieselbe Zusicherung erhalten. Es ist wichtig, dass die von den Betreibern genutzten Gutschriften aus Projekten tatsächlichen, überprüfbaren, zusätzlichen und dauerhaften Emissionsreduktionen entsprechen sowie einen eindeutigen Nutzen für die nachhaltige Entwicklung und keine erheblichen negativen ökologischen oder sozialen Auswirkungen haben. Es sollte ein Verfahren eingeführt werden, das den Ausschluss bestimmter Arten von Projekten erlaubt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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