ErwGr. 29

DIR_2009_31 · über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

Der Betreiber sollte der zuständigen Behörde mindestens einmal jährlich unter anderem die Überwachungsergebnisse übermitteln. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten ein System von Inspektionen einführen, um sicherzustellen, dass die Speicherstätte unter Beachtung der Anforderungen dieser Richtlinie betrieben wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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