Art. 1 – Änderung der Richtlinie 66/401/EWG

DIR_2009_74 · zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der botanischen Namen von Pflanzen und der wissenschaftlichen Namen anderer Organismen sowie zur Änderung bestimmter Anlagen bzw. Anhänge der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG und 2002/57/EG infolge neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse

Die Richtlinie 66/401/EWG wird wie folgt geändert:
1.In Artikel 2 Absatz 1 wird Buchstabe A wie folgt geändert: a) Buchstabe a wird wie folgt geändert: i) In der Überschrift wird das Wort „Gramineae“ durch die Worte „Poaceae (Gramineae)“ ersetzt. ii) Betrifft nicht die deutsche Fassung. iii) Im Eintrag, der mit „Arrhenatherum elatius“ beginnt, werden die Worte „Arrhenatherum elatius (L.) P. Beauv. ex J. S et K.B Presl.“ durch die Worte „Arrhenatherum elatius (L.) P. Beauv. ex J. Presl & C. Presl“ ersetzt. iv) Nach dem Eintrag, der mit „Festuca arundinacea“ beginnt, wird der folgende Eintrag eingefügt: „ Festuca filiformis Pourr. — Haar-Schafschwingel“. v) Im Eintrag, der mit „Festuca pratensis“ beginnt, werden die Worte „Festuca pratensis Hudson“ durch die Worte „Festuca pratensis Huds.“ ersetzt. vi) Nach dem Eintrag, der mit „Festuca rubra“ beginnt, wird der folgende Eintrag eingefügt: „ Festuca trachyphylla (Hack.) Krajina — Raublättriger Schafschwingel“. vii) Im Eintrag, der mit „Phleum bertolonii“ beginnt, werden die Worte „Phleum bertolonii DC. — Zwiebellieschgras“ durch die Worte „Phleum nodosum L. — Zwiebellieschgras, Knollentimothe“ ersetzt. viii) Der Eintrag, der mit „Festuca spp. x Lolium spp.“ beginnt, erhält folgende Fassung: „ ×Festulolium Asch. & Graebn. — Hybriden aus der Kreuzung einer Art der Gattung Festuca mit einer Art der Gattung Lolium “. b) Buchstabe b wird wie folgt geändert: i) In der Überschrift wird das Wort „Leguminosae“ durch die Worte „Fabaceae (Leguminosae)“ ersetzt. ii) Im Eintrag, der mit „Lupinus angustifolius“ beginnt, werden die Worte „Lupinus angustifolius L. — Blaue Lupine“ durch die Worte „Lupinus angustifolius L. — Blaue Lupine, schmalblättrige Lupine“ ersetzt. iii) Im Eintrag, der mit „Medicago × varia“ beginnt, werden die Worte „Medicago × varia T. Martyn — Bastardluzerne“ durch die Worte „Medicago × varia T. Martyn — Bastardluzerne, Sandluzerne“ ersetzt.
2.Die Anhänge II und III der Richtlinie 66/401/EWG werden gemäß Teil A des Anhangs der vorliegenden Richtlinie geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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