Art. 4 – Änderung der Richtlinie 2002/57/EG

DIR_2009_74 · zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der botanischen Namen von Pflanzen und der wissenschaftlichen Namen anderer Organismen sowie zur Änderung bestimmter Anlagen bzw. Anhänge der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG und 2002/57/EG infolge neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse

Die Richtlinie 2002/57/EG wird wie folgt geändert:
1.In Artikel 2 Absatz 1 wird Buchstabe b wie folgt geändert: a) Im Eintrag, der mit „Brassica juncea“ beginnt, werden die Worte „Brassica juncea (L.) und Czernj. und Cosson“ durch die Worte „Brassica juncea (L.) Czern.“ ersetzt. b) Im Eintrag, der mit „Brassica nigra“ beginnt, werden die Worte „Brassica nigra (L.) Koch“ durch die Worte „Brassica nigra (L.) W. D. J. Koch“ ersetzt. c) Der Eintrag, der mit „Papaver somniferum“ beginnt, erhält folgende Fassung: „ Papaver somniferum L. — Schlafmohn, Mohn“.
2.Die Anhänge I, II und III der Richtlinie 2002/57/EG werden gemäß Teil D des Anhangs der vorliegenden Richtlinie geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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