Art. 2 – Änderung der Richtlinie 66/402/EWG

DIR_2009_74 · zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates hinsichtlich der botanischen Namen von Pflanzen und der wissenschaftlichen Namen anderer Organismen sowie zur Änderung bestimmter Anlagen bzw. Anhänge der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG und 2002/57/EG infolge neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse

Die Richtlinie 66/402/EWG wird wie folgt geändert:
1.In Artikel 2 Absatz 1 wird Buchstabe A wie folgt geändert: a) Der Eintrag, der mit „Avena sativa“ beginnt, wird durch folgende Einträge ersetzt: „ Avena nuda L. — Nackthafer“; „ Avena sativa L. (einschließlich Avena byzantina K. Koch) — Saathafer, Hafer (einschließlich Mittelmeerhafer)“; „ Avena strigosa Schreb. — Rauhafer“. b) Der Eintrag, der mit „X Triticosecale“ beginnt, erhält folgende Fassung: „ ×Triticosecale Wittm. ex A. Camus — Hybriden aus der Kreuzung einer Art der Gattung Triticum mit einer Art der Gattung Secale “. c) Im Eintrag, der mit „Triticum aestivum“ beginnt, werden die Worte „Triticum aestivum L. emend. Fiori et Paol.“ durch die Worte „Triticum aestivum L.“ ersetzt. d) Betrifft nicht die deutsche Fassung. e) Der Eintrag zu „Sorghum bicolor (L.) Moench × Sorghum sudanense (Piper) Stapf. — Hybriden, durch Kreuzung von Mohrenhirse und Sudangras gewonnen.“ erhält folgende Fassung: „ Sorghum bicolor (L.) Moench × Sorghum sudanense (Piper) Stapf — Hybriden aus der Kreuzung von Sorghum bicolor und Sorghum sudanense “.
2.Die Anhänge I, II und III der Richtlinie 66/402/EWG werden gemäß Teil B des Anhangs der vorliegenden Richtlinie geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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