Art. 20 – Antrag auf Genehmigung

DIR_2010_44 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Bestimmungen über Fondsverschmelzungen, Master-Feeder-Strukturen und das Anzeigeverfahren

(1)Die Mitgliedstaaten verlangen vom Feeder-OGAW, spätestens zwei Monate nach Mitteilung der verbindlichen Entscheidung zur Liquidation durch den Master-OGAW seinen zuständigen Behörden folgende Unterlagen zu übermitteln: a) Wenn der Feeder-OGAW beabsichtigt, gemäß Artikel 60 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie 2009/65/EG mindestens 85 % seiner Vermögenswerte in Anteile eines anderen Master-OGAW anzulegen: i) den Antrag auf Genehmigung dieser Anlage; ii) den Antrag auf Genehmigung der vorgeschlagenen Änderungen seiner Vertragsbedingungen oder Satzung; iii) die Änderungen des Prospekts und der wesentlichen Informationen für den Anleger gemäß den Artikeln 74 bzw. 82 der Richtlinie 2009/65/EG; iv) die anderen gemäß Artikel 59 Absatz 3 der Richtlinie 2009/65/EG erforderlichen Dokumente; b) wenn der Feeder-OGAW gemäß Artikel 60 Absatz 4 Buchstabe b der Richtlinie 2009/65/EG eine Umwandlung in einen OGAW, der kein Feeder-OGAW ist, beabsichtigt: i) den Antrag auf Genehmigung der vorgeschlagenen Änderungen seiner Vertragsbedingungen oder Satzung; ii) die Änderungen des Prospekts und der wesentlichen Informationen für den Anleger gemäß den Artikeln 74 bzw. 82 der Richtlinie 2009/65/EG; c) wenn der Feeder-OGAW eine Liquidation plant, die Mitteilung dieser Absicht.
(2)Wenn der Master-OGAW den Feeder-OGAW mehr als fünf Monate vor dem Beginn der Liquidation über seine verbindliche Entscheidung zur Liquidation informiert hat, übermittelt der Feeder-OGAW abweichend von Absatz 1 seinen zuständigen Behörden seinen Antrag bzw. seine Mitteilung gemäß Absatz 1 Buchstaben a, b oder c spätestens drei Monate vor diesem Datum.
(3)Der Feeder-OGAW unterrichtet seine Anteilinhaber unverzüglich über die beabsichtigte Liquidation.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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