Art. 28 – Wahl des anzuwendenden Rechts

DIR_2010_44 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Bestimmungen über Fondsverschmelzungen, Master-Feeder-Strukturen und das Anzeigeverfahren

(1)Haben Feeder-OGAW und Master-OGAW eine Vereinbarung gemäß Artikel 60 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG geschlossen, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass gemäß der Vereinbarung zwischen den Wirtschaftsprüfern des Master-OGAW und des Feeder-OGAW das Recht des Mitgliedstaats, das gemäß Artikel 14 dieser Richtlinie für diese Vereinbarung gilt, auch auf die Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen den beiden Wirtschaftsprüfern anzuwenden ist und dass beide Wirtschaftsprüfer die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des betreffenden Mitgliedstaats anerkennen.
(2)Wurde die Vereinbarung zwischen Feeder-OGAW und Master-OGAW gemäß Artikel 60 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2009/65/EG durch interne Regelungen für Geschäftstätigkeiten ersetzt, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass gemäß der Vereinbarung zwischen den Wirtschaftsprüfern des Master-OGAW und des Feeder-OGAW auf die Vereinbarung über den Informationsaustausch zwischen den beiden Wirtschaftsprüfern entweder das Recht des Mitgliedstaats, in dem der Feeder-OGAW niedergelassen ist, oder — sofern abweichend — das Recht des Mitgliedstaats, in dem der Master-OGAW niedergelassen ist, anzuwenden ist und dass beide Wirtschaftsprüfer die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats anerkennen, dessen Recht auf die Vereinbarung über den Informationsaustausch anzuwenden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 28 DIR_2010_44 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 28 DIR_2010_44 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.