ErwGr. 19

DIR_2010_73 · zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind

Die Mitgliedstaaten veröffentlichen reichlich Informationen über ihre Finanzlage, die im Allgemeinen öffentlich zugänglich sind. Bei Wertpapierangeboten, die von einem Mitgliedstaat garantiert werden, sollte der Emittent nicht verpflichtet sein, in seinem Prospekt Angaben zu diesem Mitgliedstaat zu liefern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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