Art. 5

DIR_2011_91 · über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt

Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. das Verfallsdatum in der Etikettierung angegeben, so braucht das Lebensmittel nicht mit der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Angabe versehen zu sein, sofern das genannte Datum aus der unverschlüsselten Angabe mindestens des Tages und des Monats, in dieser Reihenfolge, besteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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