ErwGr. 27

DIR_2011_93 · zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates

Den für die Ermittlung und Strafverfolgung der in dieser Richtlinie genannten Straftaten zuständigen Stellen sollten wirksame Ermittlungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Dazu könnten unter anderem die Überwachung des Kommunikationsverkehrs, die verdeckte Überwachung einschließlich elektronischer Überwachung, die Überwachung von Kontobewegungen oder sonstige Finanzermittlungen gehören; dabei sind unter anderem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Art und Schwere der Straftaten, die Gegenstand der Ermittlungen sind, zu berücksichtigen. Zu diesen Instrumenten sollte gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Benutzung einer falschen Identität durch die Strafverfolgungsbehörden im Internet im Einklang mit dem nationalen Recht gehören.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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