ErwGr. 21

DIR_2012_18 · zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

Nach dem Übereinkommen von Aarhus ist eine effektive Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung nötig, damit die Öffentlichkeit Meinungen und Bedenken äußern kann, die für diese Entscheidung möglicherweise von Belang sind, und andererseits die Entscheidungsträger diese Meinungen und Bedenken berücksichtigen können, so dass der Entscheidungsprozess nachvollziehbarer und transparenter wird, und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für Umweltbelange sowie die Unterstützung für die getroffenen Entscheidungen wächst.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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