ErwGr. 19

DIR_2012_19 · über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Die Sammlung, die Lagerung, die Beförderung, die Behandlung, das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie deren Vorbereitung zur Wiederverwendung erfolgen nach einem Ansatz, der auf den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit und die Erhaltung von Rohstoffen ausgerichtet ist, und zielen auf das Recycling wertvoller, in Elektro- und Elektronikgeräten enthaltener Ressourcen ab, um eine bessere Versorgung mit Rohstoffen in der Union sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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