ErwGr. 16

DIR_2012_19 · über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Bei der Festlegung ambitionierter Sammelquoten sollte die Menge der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu Grunde gelegt werden, wodurch unterschiedliche Lebenszyklen von Produkten in den Mitgliedstaaten, nicht saturierte Märkte und Elektro- und Elektronikgeräte mit langem Lebenszyklus gebührend berücksichtigt werden. Daher sollte in naher Zukunft eine Methode zur Berechnung der Sammelquoten anhand der Aufkommen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten entwickelt werden. Nach aktuellen Schätzungen entspricht eine Sammelquote von 85 % der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte ungefähr einer Sammelquote von 65 % des Durchschnittsgewichts der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Vorjahren in Verkehr gebracht wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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