ErwGr. 14

DIR_2012_19 · über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Die getrennte Sammlung ist eine Voraussetzung für die spezifische Behandlung und das spezifische Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und ist notwendig, um das angestrebte Gesundheits- und Umweltschutzniveau in der Union zu erreichen. Die Verbraucher müssen aktiv zum Erfolg dieser Sammlung beitragen und sollten Anreize bekommen, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzugeben. Dafür sollten geeignete Einrichtungen für die Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten geschaffen werden, unter anderem öffentliche Rücknahmepunkte, bei denen der Abfall aus privaten Haushalten zumindest kostenlos zurückgegeben werden kann. Die Vertreiber leisten einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Deshalb sollten in Einzelhandelsgeschäften eingerichtete Rücknahmepunkte für sehr kleine Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht den Registrierungs- bzw. Genehmigungsanforderungen der Richtlinie 2008/98/EG unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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