ErwGr. 12

DIR_2012_19 · über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Die Einführung der Herstellerverantwortung in dieser Richtlinie ist eines der Mittel, mit denen eine Konzeption und Produktion von Elektro- und Elektronikgeräten gefördert werden sollen, die ihre Reparatur, mögliche Nachrüstung, Wiederverwendung, Zerlegung und Recycling umfassend berücksichtigen und erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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