ErwGr. 10

DIR_2012_19 · über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

In diese Richtlinie sollte eine Reihe von Begriffsbestimmungen aufgenommen werden, um den Geltungsbereich dieser Richtlinie genau festzulegen. Im Rahmen einer Überprüfung des Geltungsbereichs sollte die Begriffsbestimmung für Elektro- und Elektronikgeräte jedoch noch eindeutiger gefasst werden, um die einschlägigen Maßnahmen und die gegenwärtigen, angewandten und bewährten Praktiken der Mitgliedstaaten weiter anzugleichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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