ErwGr. 11

DIR_2012_19 · über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung, durch die die Wiederverwendung, die Demontage und die Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erleichtert werden, sollten im Rahmen der Maßnahmen zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG festgelegt werden. Um die Wiederverwendung und die Verwertung mit Mitteln der Produktgestaltung zu optimieren, sollte der gesamte Lebenszyklus des Produktes berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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