ErwGr. 18

DIR_2012_19 · über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ stellte in seinem Gutachten zur Risikobewertung von Nanotechnologie-Produkten vom 19. Januar 2009 fest, dass es in der Abfallphase und während des Recyclings zu einer Exposition gegenüber Nanomaterialien kommen kann, die fest in große Strukturen integriert sind, beispielsweise in elektronische Schaltkreise. Um mögliche Risiken der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die Nanomaterialien enthalten, für die menschliche Gesundheit und die Umwelt einzudämmen, sollte die Kommission prüfen, ob eine spezielle Behandlung erforderlich sein kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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