ErwGr. 48

DIR_2012_29 · über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI

Im Rahmen von Strafverfahren beschlagnahmte Vermögenswerte, die für eine Rückgabe in Frage kommen, sollten dem Opfer der Straftat so schnell wie möglich zurückgegeben werden, vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände wie im Rahmen einer Streitigkeit hinsichtlich des Eigentums oder wenn der Besitz oder der Vermögenswert an sich nicht rechtmäßig ist. Das Recht auf Rückgabe der Vermögenswerte sollte ihre rechtmäßige Einbehaltung für die Zwecke eines anderen Gerichtsverfahrens unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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